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Überbrückungshilfe III – Welche Klarstellungen bringen die FAQ?
Nachdem Anträge auf die aktuelle Überbrückungshilfe III nunmehr gestellt werden können, wurden am 10.2.2021 auch die diesbezüglichen FAQ veröffentlicht. Im folgenden Beitrag geben wir einen Überblick über die wesentlichsten Eckpunkte dieser FAQ. Daneben gelten zahlreiche Bedingungen, Voraussetzungen und Einschränkung, weshalb im Einzelfall steuerliche Beratung bei der Vorbereitung des Antrags in Anspruch genommen werden sollte.
Wer ist antragsberechtigt?
Grundsätzlich Antragsberechtigt sind
- Unternehmen als rechtlich selbstständige Einheiten unabhängig von ihrer Rechtsform,
- mit bis zu € 750 Mio. Jahresumsatz in 2020 und mindestens 30 % Corona-bedingtem Umsatzeinbruch im Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021,
- die wirtschaftlich am Markt tätig sind,
- am 31.12.2020 mindestens einen Beschäftigten (unabhängig von der Stundenanzahl) hatten und
- sich zum 31.12.2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden haben.
Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der freien Berufe sind nur dann antragsberechtigt, wenn in 2019 mindestens 51 % der Summe der Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit stammten (selbstständige Tätigkeit „im Haupterwerb“). Bei Neugründung zwischen dem 01.01.2019 und 30.04.2020 ist der Zeitraum maßgeblich, aus dem der Referenzumsatz abgeleitet wird (siehe unten).
Unternehmen, die November- und/oder Dezemberhilfe beziehen, sind für diese Monate nicht antragsberechtigt.
Wer ist nicht antragsberechtigt?
Nicht antragsberechtigt sind insbesondere
- Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der Freien Berufe, die ihre Tätigkeit nur im Nebenerwerb ausüben,
- Unternehmen, die bis zum 30.6.2021 endgültig den Geschäftsbetrieb eingestellt haben oder Insolvenz angemeldet haben,
- Unternehmen, die nicht bei einem Deutschen Finanzamt angemeldet sind,
- Unternehmen, die erst nach dem 30.04.2020 gegründet wurden und
- private Vermieter.
Wann ist das Kriterium „mindestens ein Beschäftigter“ erfüllt?
Für die Voraussetzung „mindestens ein Beschäftigter“ zum 31.12.2020 gilt:
- der Inhaber des Unternehmens ist grundsätzlich kein „Beschäftigter“,
- haben Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Unternehmen anderer Rechtsformen keinen weiteren Beschäftigten, dann muss mindestens ein Gesellschafter im Haupterwerb für die Gesellschaft tätig sein,
- bei Ein-Personen-Gesellschaften (insbesondere Ein-Personen GmbH und Ein-Personen-GmbH & Co KG) muss der Gesellschafter im Haupterwerb für die Gesellschaft tätig sein,
- der sozialversicherungsfreie Gesellschafter-Geschäftsführer einer Ein-Personen-Gesellschaft gilt als Inhaber und nicht als Beschäftigter,
- auch eine einzige Aushilfe, die am Stichtag beschäftigt war, ist ausreichend,
- die Anzahl der weiteren Beschäftigten hat im Rahmen der Überbrückungshilfe III eher statistische Bedeutung zur Einstufung des Unternehmens in Größenklassen.
Wie wird der Umsatzrückgang ermittelt?
Der für die Antragstellung notwendige Umsatzrückgang von mindestens 30 % wird grundsätzlich im Vergleich zum jeweiligen Monat des Jahres 2019 ermittelt.
Davon abweichend gilt bei Neugründungen zwischen dem 1.1.2019 und 30.4.2020 als Vergleichsgröße
- der durchschnittliche Monatsumsatz in 2019,
- der durchschnittliche Monatsumsatz in den Monaten Januar und Februar 2020,
- der durchschnittliche Monatsumsatz in den Monaten Juni bis September 2020 oder
- der durchschnittliche Monatsumsatz basierend auf dem geschätzten Jahresumsatzes in 2020, der im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angegeben wurde.
Wie müssen Anträge gestellt werden?
Eine Antragstellung ist bis 31.8.2021 elektronisch unter der Internetadresse www.überbrückungshilfe-unternehmen.de möglich. Dabei ist ein zweistufiges Antragsverfahren mit Hilfe eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwaltes vorgesehen:
- Im ersten Schritt erfolgt die Antragstellung, wobei das Vorliegen der Antragsvoraussetzungen und die förderfähigen Fixkosten vorerst nur glaubhaft zu machen sind;
- Im zweiten Schritt erfolgt der nachträgliche Nachweis der im Antrag gemachten Angaben mit Hilfe eines prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt).
Was ist bei der Umsatzprognose zu beachten?
Die Umsatzprognose basiert grundsätzlich auf den Umsätzen laut Umsatzsteuer-Voranmeldung. Bei der Umsatzprognose ist davon auszugehen, dass die tatsächliche Lage im Zeitpunkt der Antragstellung fortbestehen wird. Bei der Antragstellung im Lockdown bedeutet das, dass eine Schätzung des Umsatzes unter der Annahme, dass der Lockdown bis 30.6.2021 andauern wird, zulässig ist. Alternativ können aber auch Erfahrungswerte aus den Monaten Mai und Juni 2020 herangezogen werden.
Zu den Umsätzen gehören auch:
- Nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland),
- einmalige Umsätze aus dem Verkauf von Anlagevermögen (ausgenommen sind Corona-bedingte Notverkäufe),
- erhaltene Anzahlungen und
- Pkw-Nutzung.
Nicht zu den Umsätzen gehören:
- Mitgliedsbeiträge für einen nachweislich späteren Leistungszeitraum,
- Innenumsätze innerhalb eines Unternehmensverbundes,
- Einnahmen aus privater Vermögensverwaltung (Vermietung und Verpachtung) und
- Zuschüsse oder Beihilfen.
Was gilt für die Schlussabrechnung?
Die Schlussabrechnung ist bis spätestens 30.6.2022 vorzunehmen. Sie führt anhand der tatsächlichen Zahlen zu Rückforderungen oder Nachzahlungen. Eine Verzinsung findet dabei nicht statt.
Achtung: Bei Fristversäumnis vollständige Rückzahlung der Überbrückungshilfe!
Welche Beihilfenregelung gilt für die Überbrückungshilfe?
Bei der Antragstellung bzw. bei der Schlussabrechnung besteht ein Wahlrecht, welche Beihilfenregelung zugrunde gelegt werden soll:
- De-Minimis-Beihilfe mit max. € 200.000,00 in drei Jahren ohne Verlustvorbehalt;
- Kleinbeihilfe Bund mit max. € 1,8 Mio. in 2020 ohne Verlustvorbehalt (Achtung: KfW-Schnellkredit ist mit vollem Darlehensbetrag einzurechnen);
- Fixkostenhilfe 2020 mit max. € 10 Mio. und mindestens 30 % Umsatzeinbruch – hier gilt der Verlustvorbehalt.
Welche weiteren Fixkosten sind ersatzfähig?
NEU erstattungsfähig sind z.B. auch:
- bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen bis zu € 20.000,00 pro Monat zur Umsetzung von Hygienekonzepten (auch rückwirkend bis März 2020);
- Investitionen in Digitalisierung (z.B. Aufbau eines Onlineshops, Eintrittskosten bei großen Plattformen) einmalig bis zu € 20.000,00;
- Marketing- und Werbekosten, die vor 2021 begründet wurden, in Höhe vergleichbarer Kosten 2019.
Hinsichtlich der ersatzfähigen Fixkosten bestehen Sonderregelungen für bestimmte Branchen. Wir berichten gesondert dazu.
Detaillierte Übersichten zu den betrieblichen Fixkosten finden Sie unter Punkt 2.4 der FAQ (https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Ueberbrueckungshilfe-III/ueberbrueckungshilfe-lll.html).
Für den Ansatz der Fixkosten gilt:
- Fixkosten sind netto ohne Vorsteuer zu berücksichtigen, wenn die Vorsteuer geltend gemacht werden kann;
- laufende Kosten müssen vor dem 1.1.2021 begründet worden sein;
- Kosten dürfen nicht einseitig veränderbar sein (Kündbarkeit im Förderzeitraum ohne Gefährdung des Geschäftsbetriebes);
- berücksichtigungsfähig sind Kosten, soweit die vertragliche Fälligkeit im Förderzeitraum liegt, wobei ausschließlich der Zeitpunkt laut Rechnungsstellung gilt;
- gestundete Kosten dürfen angesetzt werden;
- Ersatzinvestitionen sind nicht begünstigt (ausgenommen Corona-bedingte Anschaffung von Heizpilzen und Luftfiltern etc.).
Die Kosten der Antragstellung sind förderfähig durch
- Zuordnung zum ersten Fördermonat,
- gleichmäßige Verteilung auf alle Fördermonate oder
- Zuordnung um Monat des Anfalls der Kosten.
Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Details zu Anspruch und Höhe der Überbrückungshilfen.
Die Detail-Informationen in Form der FAQ werden laufend aktualisiert. Wir berichten weiterhin laufend über weitere Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Hilfen des Bundes.
Stand: 23. Februar 2021
Artikel der Ausgabe April 2021

Drittes Corona-Steuerhilfegesetz
Die anhaltenden Pandemie-bedingten Einschränkungen bedeuten für viele Branchen nach wie vor große Herausforderungen.

Nutzungsdauer für Computerhardware und Software
Computerhardware und die zum Betrieb und zur Nutzung dieser Hardware erforderliche Software sind ein wesentlicher Bestandteil eines Homeoffice.

Die Finanzverwaltung unterstellt im Regelfall Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn Privatverkäufe über die Internet-Plattform „Ebay“ durchgeführt werden.

Kapitalerträge: BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer
Bestimmte als Inhaberschuldverschreibung ausgekleidete Wertpapiere wie das „Xetra-Gold“ räumen dem Inhaber ein Recht auf die Auslieferung des darin verbrieften Goldbestandes ein.

Automatischer Informationsaustausch
Seit 2017 tauschen rund 100 Staaten Informationen über Anlagekonten und Depots von Kontoinhabern aus, die ihren Wohnsitz im jeweils anderen Staat haben.

Mit dem Alterseinkünftegesetz kam der Gesetzgeber den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur nachgelagerten Besteuerung von Alterseinkünften ab dem Jahr 2005 nach.

Totalverluste aus Termingeschäften und Aktienverkäufen geltend machen
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde für Verluste aus Termingeschäften eine Verrechnungsbeschränkung eingeführt.

Corona-bedingt ausbleibende Mieten
Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (OFD NRW) hat in der Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 2020/16 die Ergebnisse der Beratungen auf Bund-/Länderebene erörtert.
Artikel der Ausgabe März 2021

Neustarthilfe für Soloselbständige: Was regeln die neugefassten FAQ?
Besonders Soloselbständige sind von der Corona-Pandemie existenziell betroffen.

Corona-Tests, Kinderkrankentage, Arbeitsschutz
Die Kostenübernahme für Covid-19-Tests durch den Arbeitgeber stellt keinen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug bzw. Arbeitslohn dar.

Seit 2019 werden Erträge aus im Regelfall thesaurierenden Investmentfonds mit einer sogenannten Vorabpauschale belastet (vgl. § 16 Absatz 1 Nr. 2 Investmentsteuergesetz/InvStG).

Verbilligte Mahlzeiten und Sachbezugswerte 2021
Erhalten Arbeitnehmer an Arbeitstagen oder auch während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit unentgeltlich oder verbilligt Mahlzeiten von ihrem Arbeitgeber, müssen die Mahlzeiten dem laufenden Arbeitslohn als Sachbezug hinzugerechnet werden.

Gewerbesteuer und Umsatzsteuer
Unternehmer erhalten auf Antrag eine Verlängerung der Abgabefristen für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und der Frist zur Entrichtung der Vorauszahlungen um einen Monat (§ 18 Abs. 6 Umsatzsteuergesetz/UStG und §§ 46, 47 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung/UStDV).

Rückerstattung Schweizer Quellensteuern
Die Schweiz erhebt 35 % Verrechnungssteuer auf Kapitalerträge. Will der Kapitalanleger eine Doppelbesteuerung vermeiden, muss er eine Anrechnung der gezahlten ausländischen Quellensteuern auf die Abgeltungsteuer veranlassen.

Stromkostenersatz für Elektrofahrzeuge
Zur Vereinfachung lässt die Finanzverwaltung seit 2017 monatliche Pauschalen zu (BMF-Schreiben vom 29.9.2020 BStBl 2020 I S. 972).

Steuerfallen bei der GmbH-Kapitalrücklage vermeiden
GmbH-Anteilseigner, die „ihrer“ GmbH Eigenkapital zur Verfügung stellen wollen, können dies entweder durch Erhöhung des Stammkapitals oder aber formlos durch Überweisung einer Einlage in die Kapitalrücklage vornehmen.

Modernisierung des Personengesellschaftsrechts
Das Bundesjustizministerium hat im November 2020 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts („Mauracher Entwurf“) veröffentlicht.
Artikel der Ausgabe Februar 2021

Überbrückungshilfe III – Welche Klarstellungen bringen die FAQ?
Nachdem Anträge auf die aktuelle Überbrückungshilfe III nunmehr gestellt werden können, wurden am 10.2.2021 auch die diesbezüglichen FAQ veröffentlicht.

Überbrückungshilfe III – Der Staat hat nachgebessert
Seitens der Bundesregierung wurden die Regelungen zur Überbrückungshilfe III nochmals verbessert.

Abgabefrist der Steuererklärung 2019
Eigentlich hätte die reguläre Abgabefrist für Steuererklärungen, die durch Angehörige der steuerberatenden Berufe erstellt werden, am 28.2.2021 geendet.

Die Bundesregierung will Verbraucher besser vor den negativen Folgen sogenannter Langzeitverträge schützen.
Artikel der Ausgabe Januar 2021

Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe für Soloselbstständige
Bund weitet Corona-Hilfe auf das neue Jahr aus

Kinder haben gegenüber jedem Elternteil einen Erbschaft- bzw. Schenkungsteuerfreibetrag von € 400.000,00.

Richtige Inventurvorbereitung zum Jahreswechsel
Für die jeweils zum Schluss eines Geschäfts- oder Wirtschaftsjahres durchzuführende Inventur stehen dem Unternehmer verschiedene Inventurmöglichkeiten zur Verfügung.

Änderungen bei der Kraftfahrzeugsteuer 2021
Teil des Klimaschutzprogramms 2030 ist es, die Kraftfahrzeugsteuer stärker am CO2-Ausstoß des betreffenden Kraftfahrzeugs zu bemessen.
Artikel der Ausgabe Dezember 2020

Wann führen Betriebsveranstaltungen zu lohnsteuerpflichtigen Sachbezügen?
Aufgrund der Maßnahmen gegen die Coronavirus-Pandemie werden die sonst üblicherweise im Dezember stattfindenden Weihnachtsfeiern heuer weitestgehend ausfallen.

Umsatzsteuer: Betriebsausgabenabzug für Dezember
Umsatzsteuervorauszahlungen stellen regelmäßig wiederkehrende Ausgaben i.S.d. § 11 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) dar.

Steuerfreier Ladestrom für Mitarbeiter
Gemäß § 3 Nr. 46 Einkommensteuergesetz (EStG) sind vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder eines Hybridelektrofahrzeugs steuerfrei.

Keine Besteuerung von Gold-ETCs
Bislang herrschte Unsicherheit, ob die Pläne im Gesetzgebungsverfahren wieder aufgenommen werden.
Artikel der Ausgabe November 2020

Außerordentliche Wirtschaftshilfen anlässlich des November-Lockdowns
Der Förderhöchstbetrag beträgt bis zu € 1 Mio. pro Unternehmen, soweit es der durch die EU-Kleinbeihilfenregelung eingeräumte Beihilfenrahmen des Unternehmens zulässt.

Bis Jahresende keine Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung
Ursprünglich war die Insolvenzantragspflicht mit dem COVID-19 Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG, BGBl 2020 S 569) bis 30.9.2020 generell weitestgehend ausgesetzt.

Homeoffice und Grenzgängerregelung mit Österreich
Sonderregelungen für pandemiebedingtes Arbeiten zu Hause

Sozialversicherungs-Rechengrößen 2021
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 4.9.2020 den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021 vorgelegt.

Verkauf des Inventars einer Ferienwohnung steuerfrei
Ein Steuerpflichtiger hat in 2013 eine Ferienwohnung gekauft und 2016 wieder veräußert.

Überbrückungshilfen verlängert
Für die Inanspruchnahme von Hilfen nach der Phase zwei wurden die Voraussetzungen und Bedingungen im Vergleich zur Phase eins gelockert.
Artikel der Ausgabe Oktober 2020

Vereinfachte Antragsberechtigungen für Phase 2

Corona-Beihilfen: Noch bis Jahresende steuerfrei!
Sonderzahlungen an Arbeitnehmer in der Corona-Krise

Neue SARS-CoV-2 Regeln für den Arbeitsplatz
Bundesarbeitsminister gibt neue Arbeitsschutzregeln heraus

Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren: Noch für 2020 Freibeträge beantragen
Nach dem Einkommensteuergesetz (§ 39a EStG) kann jeder unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer Freibeträge für das Lohnsteuerabzugsverfahren eintragen lassen.

Aufwendungen für ein Erststudium können steuerlich nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Artikel der Ausgabe September 2020

Geringverdiener, die mindestens 33 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren und unterdurchschnittlich verdient haben, sollen eine Grundrente erhalten.

Nichtbeanstandungsregel für Kassen endet!
Eine Verlängerung der bestehenden Nichtbeanstandungsregelung über den 30.9.2020 hinaus wird nicht gewährt (BMF Az. IV A 4-S0316-a/20/10007:002).
Artikel der Ausgabe August 2020

Energetische Sanierungsmaßnahmen
Teil des Klimaschutzpaketes der Bundesregierung ist die Steuerförderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen in zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden.

Temporäre Umsatzsteuersenkung vom 1.7.2020 bis 31.12.2020
Der ermäßigte Steuersatz verringert sich über denselben Zeitraum von 7 % auf 5 %.

Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen
Ziel dieses Programms ist die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz kleiner und mittelständischer Unternehmen.

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen
Weitere steuerliche Maßnahmen zur Stärkung der Binnennachfrage

Aufwendungen für beruflich bedingte Umzüge können grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Steuerliche Behandlung von Corona-Sicherheitsinvestitionskosten
Zusätzliche Aufwendungen für die Einhaltung neuer Hygiene- und Schutzvorschriften
Artikel der Ausgabe Juli 2020

Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen
Ziel dieses Programms ist die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz kleiner und mittelständischer Unternehmen.

Erstes Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet
Der Bundesrat hat am 5.6.2020 das „Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ verabschiedet.

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen
Weitere steuerliche Maßnahmen zur Stärkung der Binnennachfrage

Aufwendungen für beruflich bedingte Umzüge können grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Steuerliche Behandlung von Corona-Sicherheitsinvestitionskosten
Zusätzliche Aufwendungen für die Einhaltung neuer Hygiene- und Schutzvorschriften
Artikel der Ausgabe Juni 2020

Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet
Neue Hilfen für Gastronomen und für Beschäftigte in Kurzarbeit

Corona: Auswirkungen auf gesetzliche Sozialversicherungspflicht
Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes

Spenden während der Corona-Krise
Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke können als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden.

Offenlegung von Jahresabschlüssen
Anlässlich der Corona-Krise sehen sich viele Unternehmen nicht in der Lage, ihre Jahresabschlüsse fristgerecht beim Unternehmensregister zur Offenlegung einzureichen.
Artikel der Ausgabe Mai 2020

Liquiditätsengpässen in der Corona-Krise gegensteuern
Liquiditätshilfen und alternative Finanzierungen

Homeoffice in Corona-Zeiten: Vermietung an den Arbeitgeber?
Vermietet der Arbeitnehmer sein Homeoffice-Zimmer an den Arbeitgeber?

Homeoffice in Corona-Zeiten: Ausstattung durch den Arbeitgeber
Einkommensteuerliche Behandlung von Kostenzuschüssen